
Unseres Wissens gibt es in Sachsen keine Verordnung zur Haltung gefährlicher Tiere oder wildlebender Arten. Riesenschlangen, Alligatoren, Krokodile oder giftige Tiere können ohne Nachweis der Sachkunde oder behördliche Auflagen gehalten werden und sind auch nicht anzeigepflichtig...
Allerdings stammen diese Informationen aus dem Jahr 2005 und die gesetzlichen Regelungen könnten sich mittlerweile geändert haben.
Außerdem könnte es wie gesagt auch sein, dass ausgerechnet in Deiner Gemeinde eigene Reglementierungen und Einschränkungen gelten. Es ist also unabdingbar, sich VOR dem Kauf eines "potentiell gefährlichen Tieres" kurz beim zuständigen Ordnungsamt nach den genauen gesetzlichen Regelungen zu erkundigen.
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